Wichtige Information zur Versammlung der Elternbeiräte und der Wahl des JAEB am 28.10.2020

 

Nach Rücksprache mit dem Jugendamt kann die Veranstaltung trotz der gestiegenen Infektionszahlen wie geplant im Ratssaal stattfinden. Folgende Schutzmaßnahmen werden getroffen:

  • Pro Kindertageseinrichtung ist nur 1 Teilnehmer für die Veranstaltung zugelassen. Diesen Teilnehmer kann der Elternbeirat aus seiner Mitte frei bestimmen.
  • Im Ratssaal ist ausreichend Platz, um jederzeit 1,5m Abstand zu halten.
  • Darüber hinaus bitten wir darum, eine Mund-Nasen-Abdeckung während der gesamten Veranstaltung zu tragen.
  • Bitte desinfizieren Sie sich am Eingang die Hände mit dem bereitstehenden Desinfektionsmittel.
  • Es dürfen keine Materialien herum gereicht werden, daher werden Ihnen am Einlass die Stimmkarten persönlich ausgehändigt.
  • Bitte versuchen Sie auch im Treppenhaus ausreichende Abstände einzuhalten.

Wir hoffen, mit diesen Maßnahmen möglichst jedem interessierten Elternbeirat die Teilnahme zu ermöglichen und dass somit möglichst viele Elternbeiräte vertreten seien werden, denn wir sind auf Ihre Unterstützung angewiesen.

Versammlung der Elternbeiräte Dormagener Kitas

Versammlung der Elternbeiräte Dormagener Kitas

Das Kinderbildungsgesetz KiBiz sieht vor, dass jährlich in der Zeit zwischen 11. Oktober und 10. November eine Versammlung der Elternbeiräte eines Jugendamtsbezirkes stattfindet und auf dieser ein neuer JAEB gewählt wird. Wir haben zusammen mit dem Jugendamt der Stadt Dormagen entschieden, dass diese Vollversammlung auch in diesem Jahr als Präsenzveranstaltung stattfinden kann. Allerdings müssen dazu einige Einschränkungen zum Schutz vor Infektionen getroffen werden. Die Vollversammlung der Elternbeiräte findet statt

am 28. Oktober 2020,

ab 19.00 Uhr,

im Ratssaal der Stadt Dormagen (neues Rathaus, Castellstraße/Römerstraße).

In diesem Jahr darf pro Kindertageseinrichtung nur ein*e Elternbeirät*in an der Veranstaltung teilnehmen. Deshalb möchten wir Sie bitten innerhalb Ihres Elternbeirates eine*n Delegierte*n für die Vollversammlung nebst Stellvertreter*in zu bestimmen und diese dem Jugendamt zu melden.